CDU Fraktion Region Braunschweig

CDU begrüßt Klarheit über Vorranggebiete Windenergienutzung

  • Flächenbeitragsziel von 3,18 % kann in einem ersten Schritt erreicht werden

  • Abstand zur Wohnbebauung von 1.000 Metern bleibt erhalten, Wald wird behutsam geöffnet

  • Beteiligung der Öffentlichkeit kann noch 2024 starten

    BRAUNSCHWEIG (8. November 2024). Die Verwaltung des Regionalver- bandes Großraum Braunschweig (RGB) hat heute die lange erwartete Pla- nung für die zukünftigen Windenergieflächen in unserer Region vorgestellt. Der niedersächsische Gesetzgeber hat festgelegt, dass eine Fläche von 3,18 % des Verbandsgebietes für Windenergie ausgewiesen werden muss, um die Energiewende zu erreichen. Dieser so genannte Flächenbeitrags- wert müsste bis spätestens zum 31.12.2032 erreicht werden, kann aber mit der vorliegenden Planung bereits nach dem Satzungsbeschluss, dieser ist angepeilt für die erste Jahreshälfte 2026, nachgewiesen werden.

    „Heute ist ein guter Tag für den Regionalverband Großraum Braunschweig. Die Verwaltung hat zielstrebig, konsequent und vor allem schnell die Vor- gaben des Landes und von uns als Verbandspolitik umgesetzt. Das begrü- ßen wir sehr und danken der ersten Verbandsrätin Anna Weyde sowie ihrer gesamten Planungsmannschaft für ihre Arbeit. Ebenso begrüßen wir, dass wir bereits mit dem ersten Entwurf unseren Flächenbeitragswert erreichen. Wir sind gespannt, welche Rückmeldungen uns die betroffenen Kommu- nen, aber natürlich vor allem die Bürgerinnen und Bürger geben“, kommen- tiert Thorsten Köster, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU und Vorsitzender des Ausschusses für Regionalentwicklung die vorgelegte Ver- waltungsvorlage.

    Die Mitglieder der CDU-Fraktion haben in den zurückliegenden Monaten mehrfach und oftmals auch kontrovers über das Planungsverfahren disku- tiert. Dabei wurden drei wichtige Standpunkte festgelegt, die allesamt von der Verwaltung umgesetzt wurden. Zunächst ist für die CDU klar, dass der Abstand zu bestehender Wohnbebauung weiterhin 1.000 Meter betragen muss. Darüber hinaus ist Beschlusslage, dass die Abstände von Windener- gieflächen untereinander verringert werden sollen. Und abschließend

wurde festgelegt, dass eine behutsame Öffnung des Waldes erfolgen kann, um die benötigten Flächen zu identifizieren.

„Niemand zweifelt ernsthaft an der Notwendigkeit einer energiepolitischen Wende. Nicht zuletzt der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat deut- lich gemacht, dass wir unabhängig von Putins Gas werden müssen. Dazu brauchen wir unter anderem einen konsequenten Ausbau der Erneuerba- ren Energien. Dennoch dürfen wir die Menschen bei diesem Prozess nicht verlieren. Durch den Erhalt des Mindestabstandes von 1.000 Metern zu Wohnbebauung leisten wir einen wichtigen Beitrag, um die Akzeptanz in der Bevölkerung hochzuhalten“, sagt Thorsten Köster.

Die Verwaltungsvorlage wird nun in den Fraktionen des RGB diskutiert und erstmalig am 21. November in der Sitzung des Ausschusses für Regional- entwicklung öffentlich behandelt. Der Beschluss zur öffentlichen Auslegung soll dann in der Verbandsversammlung am 5. Dezember erfolgen. Danach haben die betroffenen Kommunen aber vor allem die Bürgerinnen und Bür- ger das Wort.

„Wie viele Anregungen, Hinweise und Einwände eintreffen, darüber können wir momentan nur spekulieren. Davon hängt der weitere Zeitplan entschei- dend ab. Mit der heutigen Vorstellung der Verwaltungsvorlage wird jedoch ein weiterer Meilenstein erreicht, an dessen Ende ein Satzungsbeschluss steht – und damit die Grundlage für einen weiteren Ausbau der Erneuerba- ren Energien in der Region Braunschweig“, erklärt Thorsten Köster für die CDU-Fraktion.